Die Pflegeberatung ist nach §37.3 SGB XI gesetzlich durch die Krankenkassen gefordert und für Sie kostenlos.
Worum geht es dabei:
Die Pflegeberatungsgespräche dienen dazu sicher zu stellen, dass es der Hilfsbedürftigen Person gut geht und sie alle benötigten Leistungen erhält.
Bei einem Beratungsgespräch werden dabei auch alle Fördermaßnahmen durchgesprochen, egal ob baulich oder finanziell.
Gerne führen wir die Beratungsgespräche
nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen durch.
Inhaber des Pflegegrades 2 & 3 müssen 2x im Jahr eine Pflegeberatung durchführen und ab Pflegegrad 4 sogar 4x im Jahr.
Auch wenn Sie nur den Pflegegrad 1 haben ist es sinnvoll die Beratungsgespräche freiwillig in Anspruch zu nehmen. So kann z.B. festgelegt werden was Sie an Verbesserungen benötigen.
Ihr Vorteil:
Keine Angst:
Bei dem Beratungsgespräch geht es nicht um die Prüfung Ihres Pflegegrades.
Das Gesetzt sieht vor, dass Sie sich selber um ein Pflegeberatungsgespräch kümmern müssen. Sollten Sie die Beratungsgespräche nicht durchführen so kann Ihnen die Pflegekasse bis zu 50% des Pflegegeldes streichen.